Bei Ihnen wurde eine ernährungsbedingte Erkrankung, wie z. B. eine
· Lebensmittelunverträglichkeit, bzw. -allergie,
· Fettstoffwechselstörung,
· Magen-Darmerkrankung oder auch
· Über- oder Untergewicht
festgestellt und Ihr Arzt hat Ihnen eine Ernährungsberatung empfohlen. Je nach Bedarf können Sie nun zwischen einer Erstberatung (1 x 60 min) und vier Folge-
beratungen (4 x 45 min) in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nach §43 SGB V in unterschiedlicher Höhe an den Kosten.
In einem ersten unverbindlichen und kostenfreien Telefonat klären wir alle offenen Fragen über das weitere Vorgehen und die organisatorischen Abläufe einer
Beratungseinheit.
Ich freue mich auf Ihren Anruf 02181/ 498194